Antrag auf Insolvenzgeld – Erfolg erst im zweiten Anlauf

Mein letzter Arbeitgeber geriet mit seiner Firma in eine Liquiditätskrise und konnte die Gehälter an die Mitarbeiter nicht mehr auszahlen, unlerließ es jedoch einen Insolvenzantrag zu stellen – der Gläubiger wegen. Meine Kollegen und ich waren natürlich auf das Geld angewiesen und konnten von Versprechungen keinen Lebensunterhalt finanzieren. Da wurde die Polizei informiert, beim Arbeitsamt ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt und Anwälte aktiviert. Leider erfolglos, es gab nichts zu holen.

Mein erster Antrag auf Insolvenzgeld (kostenlos einzureichen beim zuständigen Amt) wurde im ersten Anlauf von der Prüfstelle abgelehnt, da kein Insolvenzverfahren seitens der Firma eröffnet wurde. Briefe an den Aufsichtsrat brachten keinen Erfolg. Man zog es vor, sich tot zu stellen, irgendwann würde man schon Ruhe geben.

Damit wollte ich mich nicht abfinden. Ich entdeckte bei meiner täglichen Arbeit einen Eintrag im Handelsregister: eine Neueröffnung der Firma unter einem anderen Namen. Nach einiger Recherche einer meiner Kollegen ergab, dass es sich um eine Scheinfirma handelte. Die alte Firma war pleite, ein Insolvenzverfahren lief bereits an.

Einer meiner Kollegen erhielt den Rat, sich erneut mit einem Antrag auf Insolvenzgeld an das Arbeitsamt zu wenden, diesmal würde mehr Aussicht auf Erfolg bestehen. Ich hatte nicht mehr als 1,45 EUR zu verlieren. Die gleiche Arbeit also noch einmal: Kontoauszüge des entsprechenden unbezahlten Zeitraums drucken, die drei letzten Lohnabrechnungen und einen Brief, in dem ich den Sachverhalt schilderte (nicht nötig, aber ich machte es trotzdem).

Nach 4 Wochen kam vom Amt der Bescheid, dass mir als Vorschuss ein Monatsgehalt überwiesen werden würde. 1 Tag später war das Geld auf meinem Konto! Ich kann jedem nur den Rat geben, sich in solch einem die gleiche (Zermürbungs-)Taktik zu fahren, wie die Herrschaften aus dem Firmenvorstand. Auch wenn es zu einer Geduldsprobe wird.